Unabhängige Kfz-Sachverständige im Partner-Netzwerk
Schadensgutachten unabhängig, klar bewertet.
Bei Unfall, Versicherungsfall oder Leasing-Rückgabe brauchen Sie eine belastbare Bewertung des Schadens – Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert. Wir vermitteln zu unabhängigen Sachverständigen.
Im Leistungsumfang
- A Unabhängige Kfz-Sachverständige im Partner-Netzwerk
- B Bei Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung
- C Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert separat ausgewiesen
Was Gutachten bei uns konkret bedeutet.
Ein Schadensgutachten dokumentiert technisch und finanziell, was am Fahrzeug passiert ist und was es kostet wieder herzustellen – inklusive merkantiler Wertminderung, also dem Wertverlust, den ein repariertes Unfallfahrzeug am Markt erleidet.
Bei Haftpflichtschäden (Sie wurden unverschuldet beteiligt) haben Sie Anspruch auf ein eigenes Gutachten – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Bei Kaskoschäden prüft die eigene Versicherung meist mit eigenem Gutachter. Wenn dessen Bewertung deutlich abweicht, ist ein Zweitgutachten sinnvoll.
Für Leasingrückgaben gibt es Übergabeprotokoll-Gutachten, die Leasinggeber-konform dokumentieren, welche Mängel Verschleiß und welche reparaturpflichtig sind. Das reduziert Streit um Rückgabe-Forderungen erheblich.
Was in der Abwicklung bei uns anders ist.
Nicht
Marketing-
Floskeln.
Bei Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung
Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert separat ausgewiesen
Leasing-Rückgabe-Gutachten gemäß Leasinggeber-Standards
Schnelle Termine in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden
Gutachten in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen
Was Kunden vor Gutachten typischerweise fragen.
Wenn Ihre Frage hier nicht steht: rufen Sie an. Wir antworten ehrlich, nicht ausweichend.
01 Brauche ich überhaupt ein eigenes Gutachten?
Brauche ich überhaupt ein eigenes Gutachten?
Bei Haftpflichtschaden mit Reparaturkosten über ca. 750 € fast immer. Bei reinen Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir beurteilen vorab, was sich für Ihren Fall lohnt.
02 Wer zahlt das Gutachten?
Wer zahlt das Gutachten?
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden: die Versicherung des Gegners. Bei Kaskoschaden: in der Regel Sie selbst, ggf. Erstattung durch Ihre Versicherung wenn Sie das Recht haben einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
03 Was ist merkantile Wertminderung?
Was ist merkantile Wertminderung?
Der Marktwertverlust eines reparierten Unfallfahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten. Auch bei perfekter Reparatur bleibt sie bestehen und wird im Gutachten beziffert – die gegnerische Versicherung muss sie erstatten.
„Eine Frage offen? Ein Anruf, zehn Minuten – meist sind alle Antworten da."
Fall jetzt aufnehmen →Auch außerhalb von Gutachten.
Wir kümmern uns
nicht nur um einen
Schadentyp.
Sagen Sie uns, was passiert ist.
Foto vom Schaden, kurze Beschreibung, Ihre Erreichbarkeit. Wir melden uns innerhalb eines Werktags – meist deutlich schneller.
- ↗Telefon+49 69 0000000
- ↗WhatsAppDirekt schreiben
- ↗E-Mailkontakt@schadenzentrum-frankfurt.de
- ErreichbarkeitMo–Fr · 08:00–18:00 UhrAußerhalb der Geschäftszeiten: WhatsApp / Anrufbeantworter.