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Aktuell aufnahmebereit

Schadens­gutachten unabhängig, klar bewertet.

06 · Gutachten

Bei Unfall, Versicherungsfall oder Leasing-Rückgabe brauchen Sie eine belastbare Bewertung des Schadens – Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert. Wir vermitteln zu unabhängigen Sachverständigen.

Im Leistungsumfang

  • A Unabhängige Kfz-Sachverständige im Partner-Netzwerk
  • B Bei Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung
  • C Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert separat ausgewiesen
01 — Worum es geht

Was Gutachten bei uns konkret bedeutet.

Ein Schadensgutachten dokumentiert technisch und finanziell, was am Fahrzeug passiert ist und was es kostet wieder herzustellen – inklusive merkantiler Wertminderung, also dem Wertverlust, den ein repariertes Unfallfahrzeug am Markt erleidet.

Bei Haftpflichtschäden (Sie wurden unverschuldet beteiligt) haben Sie Anspruch auf ein eigenes Gutachten – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Bei Kaskoschäden prüft die eigene Versicherung meist mit eigenem Gutachter. Wenn dessen Bewertung deutlich abweicht, ist ein Zweitgutachten sinnvoll.

Für Leasingrückgaben gibt es Übergabeprotokoll-Gutachten, die Leasinggeber-konform dokumentieren, welche Mängel Verschleiß und welche reparaturpflichtig sind. Das reduziert Streit um Rückgabe-Forderungen erheblich.

02 — Vorzüge

Was in der Abwicklung bei uns anders ist.

Nicht
Marketing-
Floskeln.

01

Unabhängige Kfz-Sachverständige im Partner-Netzwerk

02

Bei Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung

03

Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert separat ausgewiesen

04

Leasing-Rückgabe-Gutachten gemäß Leasinggeber-Standards

05

Schnelle Termine in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden

06

Gutachten in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen

03 — Häufige Fragen

Was Kunden vor Gutachten typischerweise fragen.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht: rufen Sie an. Wir antworten ehrlich, nicht ausweichend.

01

Brauche ich überhaupt ein eigenes Gutachten?

+

Bei Haftpflichtschaden mit Reparaturkosten über ca. 750 € fast immer. Bei reinen Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir beurteilen vorab, was sich für Ihren Fall lohnt.

02

Wer zahlt das Gutachten?

+

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden: die Versicherung des Gegners. Bei Kaskoschaden: in der Regel Sie selbst, ggf. Erstattung durch Ihre Versicherung wenn Sie das Recht haben einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

03

Was ist merkantile Wertminderung?

+

Der Marktwertverlust eines reparierten Unfallfahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten. Auch bei perfekter Reparatur bleibt sie bestehen und wird im Gutachten beziffert – die gegnerische Versicherung muss sie erstatten.

„Eine Frage offen? Ein Anruf, zehn Minuten – meist sind alle Antworten da."

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05 — Kontakt

Sagen Sie uns, was passiert ist.

Foto vom Schaden, kurze Beschreibung, Ihre Erreichbarkeit. Wir melden uns innerhalb eines Werktags – meist deutlich schneller.

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Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.